TOM-Anlage
Technische und organisatorische Massnahmen - Stand: 03. Juni 2026
Diese Anlage beschreibt die technischen und organisatorischen Massnahmen von Plankern im Sinne von Art. 32 DSGVO. Die Massnahmen werden risikobasiert weiterentwickelt. Details koennen je nach Hosting-, Mandanten- und Produktkonfiguration variieren.
1. Vertraulichkeit
- Rollen- und Rechtekonzept fuer Administratoren, Disponenten, Mitarbeiter und weitere Nutzergruppen
- Mandantentrennung auf Anwendungsebene und datenbankseitige Zugriffsbeschraenkungen
- Authentifizierung ueber geschuetzte Login-Prozesse und sessionbasierte Zugriffskontrolle
- Need-to-know-Prinzip fuer interne Zugriffe und Supportfaelle
- Vertraulichkeitsverpflichtung fuer Personen mit Zugriff auf personenbezogene Daten
2. Zugriffskontrolle
- Rollenbasierte Berechtigungen fuer Mitarbeiterdaten, Schichten, Zeiten, Abwesenheiten, Dokumente und Abrechnung
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Administrations- und Datenveraenderungen, soweit technisch vorgesehen
- Trennung von normalen Nutzerrechten und administrativen Systemrechten
- Regelmaessige Pruefung von Zugriffsrechten im Rahmen der Weiterentwicklung
3. Verschluesselung und Uebertragung
- TLS/HTTPS fuer die Uebertragung zwischen Browser/App und Servern
- Gesicherte Provider-Verbindungen und Zugriffsschutz fuer Datenbanken, Storage und Backend-Dienste
- Geheimnisse und Zugangsdaten duerfen nicht im Quellcode oder in oeffentlichen Repositories abgelegt werden
- Transportverschluesselung fuer E-Mail-Kommunikation, soweit vom jeweiligen E-Mail-System unterstuetzt
4. Integritaet
- Validierung von Eingaben und serverseitige Berechtigungspruefungen
- Audit- und Ereignisprotokolle fuer wesentliche operative Aktionen, soweit im Produkt vorgesehen
- Schutz vor unbeabsichtigter oder unberechtigter Veraenderung durch Rollenrechte und technische Kontrollen
- Versionskontrolle und nachvollziehbare Deployment-Prozesse fuer Produktcode
5. Verfuegbarkeit und Belastbarkeit
- Nutzung professioneller Hosting-, Datenbank-, Storage- und Infrastrukturprovider
- Backups, Wiederherstellungs- und Provider-Redundanzkonzepte je nach gebuchter Produkt- und Hostingkonfiguration
- Monitoring, Fehleranalyse und Incident-Prozesse fuer den Plattformbetrieb
- Technische Schutzmassnahmen gegen Missbrauch, z. B. Rate-Limiting oder vergleichbare Schutzmechanismen, soweit implementiert
6. Trennung und Mandantenfaehigkeit
- Logische Trennung von Kundenmandanten
- Mandantenbezogene Zugriffspruefungen bei API-, App- und Admin-Funktionen
- Besondere Pruefungen fuer delegierte Schichten, Partnerunternehmen und Marketplace-Funktionen
- Keine Vermischung von Kundendaten ausserhalb vorgesehener Delegations- oder Marketplace-Prozesse
7. Datenschutz durch Technikgestaltung
- Datensparsame Formulare und zweckbezogene Pflichtfelder
- Rollenbezogene Anzeige sensibler Bereiche wie Mitarbeiterakten, Abwesenheiten und Timesheets
- Konfigurierbare Funktionen wie GPS, KI, Marketplace und Push-Benachrichtigungen
- Export-, Loesch- und Korrekturmoeglichkeiten im Rahmen der Produktfunktionen
8. Sensible Produktbereiche
Besonders zu pruefen sind GPS/Standortdaten, Krankmeldungen, Abwesenheiten, Mitarbeiterakten, Dokumente, Timesheets, Exporte und KI-Funktionen.
- GPS- oder Standortfunktionen sollten nur nach dokumentierter Zweckbindung, Information der Betroffenen und Pruefung der arbeitsrechtlichen Zulassigkeit genutzt werden.
- Krankmeldungen und Abwesenheiten koennen Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO beruehren. Diagnosen sollten in Plankern nicht abgefragt oder in Freitextfeldern eingetragen werden.
- Timesheets und Einsatzdaten koennen Leistungs- und Verhaltensbezug haben. Der Kunde muss Rechtsgrundlage, Transparenz, Zugriffsrechte und Aufbewahrung festlegen.
- Bei systematischer Ueberwachung, umfangreicher Standortverarbeitung oder sensiblen Daten ist eine DSFA-Pruefung durch den Kunden naheliegend.
9. Incident-Management
- Erfassung und Bewertung sicherheitsrelevanter Vorfaelle
- Benachrichtigung betroffener Kunden bei relevanten Datenschutzverletzungen
- Dokumentation von Ursache, Umfang, Massnahmen und Folgepruefung
10. Unterauftragsverarbeiter
Unterauftragsverarbeiter werden vor Einsatz risikobasiert geprueft. Die aktuelle Liste ist unter unterauftragsverarbeiter.html abrufbar.
11. Loeschung und Aufbewahrung
- Mandantenbezogene Export- und Loeschprozesse nach Vertragsende
- Aufbewahrung nur, soweit vertraglich, technisch oder gesetzlich erforderlich
- Kunden bleiben fuer fachliche Aufbewahrungsfristen, z. B. Arbeitszeit-, Handels- und Steuerrecht, verantwortlich